Rechtswissenschaftler warnt vor pauschaler Entkriminalisierung von Schwarzfahrern im Fernverkehr
Leopold BeerRechtswissenschaftler warnt vor pauschaler Entkriminalisierung von Schwarzfahrern im Fernverkehr
Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister hat sich gegen Pläne ausgesprochen, das Schwarzfahren von einer Straftat zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Zwar belaste das geltende Recht die Gerichte übermäßig, doch dürften nicht alle Fälle gleich behandelt werden, argumentiert er.
Besonders bei Schwarzfahrern im Fernverkehr sollte seiner Meinung nach weiterhin eine strafrechtliche Verfolgung möglich bleiben – allerdings nur im Rahmen seiner vorgeschlagenen Reformen. Frister kritisierte die bestehende Gesetzgebung scharf: Sie setze das Strafrecht nicht wie vorgesehen nur als letztes Mittel ein. So führe jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurück – eine unnötige Belastung für das Justizsystem.
Eine vollständige Streichung des § 265a StGB lehnt Frister jedoch ab. Stattdessen plädiert er für eine Reform, die sich auf schwere Verstöße konzentriert. Einfaches Schwarzfahren – etwa das Betreten eines Zuges ohne Ticket, aber ohne gewaltsames Eindringen – solle künftig nicht mehr als Straftat gelten, so seine Forderung.
Laut Daten aus dem Jahr 2024 betrifft jeder achte gemeldete Fall von Schwarzfahren den Fernverkehr. Frister hält diese gezielteren Taten für strafwürdig, da hier eine klarere Betrugsabsicht gegenüber den Verkehrsunternehmen vorliege. Sein Vorschlag zielt darauf ab, die Gerichte zu entlasten, ohne die Ahndung der schwerwiegendsten Fälle aufzuweichen. Damit positioniert er sich gegen eine vollständige Entkriminalisierung ebenso wie gegen die heutige pauschale Anwendung des Gesetzes. Die Debatte über die Sanktionierung von Schwarzfahrern dürfte anhalten, während die Politik über Reformoptionen berät.






