19 April 2026, 04:11

Oberasbach beschließt Haushalt 2026 mit Steuererhöhungen und drastischen Kürzungen

Eine belebte Stadtstraße mit Fußgängern, Gebäuden, Ständen, einem Baum und einer Bahnstrecke unter einem bewölkten Himmel.

Oberasbach beschließt Haushalt 2026 mit Steuererhöhungen und drastischen Kürzungen

Der Stadtrat von Oberasbach hat nach monatelangen Diskussionen den Haushalt für 2026 verabschiedet. Die Entscheidung sieht höhere Steuern für Grundbesitzer und drastische Kürzungen bei geplanten Projekten vor. In einem voll besetzten Sitzungssaal verfolgten Bürger, wie die Verantwortlichen den Plan zur Stabilisierung der städtischen Finanzen finalisierten.

Die Haushaltsberatungen begannen bereits im Dezember 2025, zogen sich jedoch bis Ende Februar 2026 hin. Die Verwaltung hatte zunächst Schwierigkeiten, den laufenden Haushalt auszugleichen, und musste daher auf finanzielle Rücklagen zurückgreifen. Um die Zahlungsfähigkeit zu sichern, beschloss der Rat, Investitionskredite in Millionenhöhe aufzunehmen.

Eine zentrale Neuerung ist die Erhöhung der Grundsteuer B, der kommunalen Steuer auf bebaute und bebaubare Grundstücke. Der Hebesatz wurde auf 690 Punkte angehoben, was alle bebauten und bebaubaren Flächen betrifft. Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke bleiben von der Anpassung jedoch ausgenommen.

Auch beim Haushalt fallen Einsparungen an: Die geplante Sanierung der Jahnhalle-Turnhalle wurde gestrichen – ein Opfer der allgemeinen Sparmaßnahmen. Dennoch setzte der Rat Prioritäten und sicherte die Finanzierung für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an der Pestalozzi-Schule. Die Bauarbeiten müssen bis Sommer 2028 abgeschlossen sein, und mit der Haushaltsverabschiedung bleibt das Projekt im Zeitplan.

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Der neue Haushalt ist Teil eines umfassenden Konsolidierungsplans, um die Finanzen Oberasbachs zu stabilisieren. Während Grundbesitzer höhere Abgaben tragen müssen, wurden einige Infrastrukturvorhaben vorerst zurückgestellt. Die Beschlüsse des Rates zielen darauf ab, die Ausgaben im Gleichgewicht zu halten und gleichzeitig wichtige Fristen im Bildungs- und Entwicklungsbereich einzuhalten.

Quelle