Nürnberg bleibt vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" – doch der Streit geht weiter
Heinz-Peter SödingNürnberg bleibt vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" – doch der Streit geht weiter
Die Stadt Nürnberg darf vorerst Teil des "Bündnisses gegen Rechtsextremismus" bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig traf am Donnerstag diese Entscheidung, doch der Rechtsstreit ist damit noch lange nicht beendet. Der Fall wurde zur weiteren Prüfung an das Bayerische Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
Der Streit begann 2022, als der Nürnberger/Schwabacher Kreisverband der AfD gegen die Mitgliedschaft der Stadt im Bündnis klagte. Die Partei argumentierte, die Kritik des Netzwerks an der AfD verstoße gegen die politische Neutralitätspflicht Nürnbergs.
Das Bündnis, dem 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, hatte kürzlich unter dem Motto "Demokratie. Keine Alternative! Ihre Stimme gegen Rechtsextremismus" eine Kampagne zu den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März gestartet. Es erhält zudem öffentliche Förderung, darunter einen jährlichen Zuschuss von 30.000 Euro von der Stadt Nürnberg seit 2024.
Die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab urteilte, ein Austritt Nürnbergs sei nur gerechtfertigt, wenn sich die Äußerungen des Bündnisses direkt der Stadt zurechnen ließen. Das Gericht folgte nicht vollständig der Argumentation, die Kritik an der AfD verletze die Neutralitätsregeln. Nun muss das Bayerische Verwaltungsgericht prüfen, ob das Hauptziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu benachteiligen, und ob Nürnberg maßgeblichen Einfluss auf dessen Arbeit ausübt.
Der Rechtsstreit wird sich hinziehen, da der Fall erneut vor dem unteren Gericht verhandelt wird. Eine endgültige Entscheidung über die langfristige Mitgliedschaft Nürnbergs im Bündnis steht noch aus. Ausschlaggebend wird sein, ob der Stadt eine unzulässige Steuerung der Netzwerkaktivitäten nachgewiesen wird.






