23 March 2026, 20:27

Neue Regeln für medizinische Hilfsmittel: Apotheken vor großen Herausforderungen

Ein Apothekenschild mit der Aufschrift 'The Generics Pharmacy' vor einem Gebäude mit umliegenden städtischen Elementen unter einem klaren blauen Himmel.

Neue Regeln für medizinische Hilfsmittel: Apotheken vor großen Herausforderungen

Neue Regeln für Verträge zur Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln traten am 1. März 2023 in Kraft und betreffen Apotheken, die mit der Knappschaft und den Landesknappschaftskassen (LKK) zusammenarbeiten. Die Änderungen verlangen von den Apotheken, die Hilfsmittel in zwei Kategorien einzuteilen – jede mit unterschiedlichen Vorqualifizierungsanforderungen (PQ). Einige Apothekeninhaber haben bereits Bedenken wegen der erhöhten Komplexität und möglicher finanzieller Risiken geäußert.

Die überarbeiteten Vorschriften unterteilen medizinische Hilfsmittel in "apothekenübliche" und "nicht apothekenübliche" Produkte. Artikel, die in Anlage 1A aufgeführt sind – etwa grundlegende Apothekenbedarfsartikel –, benötigen künftig weder eine PQ noch eine formelle Registrierung. Hilfsmittel aus den Anlagen 1B bis 1L – darunter Einlagen, orthopädische Schuhe, Bandagen (mit Ausnahme von Korsetts) sowie Geräte zur Blutzucker- oder Blutdruckmessung – erfordern hingegen sowohl eine Vorqualifizierung als auch eine Anmeldung. Seit dem 1. März 2024 gelten diese strengeren Regelungen auf Grundlage der Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes.

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Die Agentur für Vorqualifizierung (AfPQ) informierte die Apotheken per E-Mail über die Änderungen und warb dabei für ihre eigenen Dienstleistungen. Sie betonte, dass für viele Hilfsmittel – etwa Absauggeräte, Badehilfen, Bandagen und Therapieknetmasse (Kategorie 32A) – die PQ weiterhin verpflichtend sei. Die Agentur versicherte zudem, Apotheken dabei zu unterstützen, die Vorqualifizierung schnell, kostengünstig und unkompliziert zu erhalten.

Doch nicht alle Apotheken begrüßten die Neuerungen. Ein Inhaber aus Niedersachsen kritisierte den werbenden Ton der AfPQ und verwies auf frühere Schwierigkeiten bei der Beantragung der PQ. Die Agentur warnte zudem, dass die Abrechnung von Hilfsmitteln ohne gültige Vorqualifizierung zu Rückforderungen oder sogar zum Verlust von Versorgungsverträgen in bestimmten Bereichen führen könne.

Apotheken müssen nun vor der Abgabe jedes Hilfsmittels dessen Kategorie genau prüfen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert finanzielle Sanktionen oder den Verlust von Verträgen. Die AfPQ bietet zwar weiterhin Unterstützung an, doch einige Inhaber zeigen sich verärgert über das strengere Verfahren und dessen mögliche Auswirkungen auf den täglichen Betrieb.

Quelle