Lörrach verschärft 2026 die Regeln für Prostitution und verbietet Straßenstrich
Winfried JunkLörrach verschärft 2026 die Regeln für Prostitution und verbietet Straßenstrich
Lörrach führt 2026 strengere Regeln für Prostitution ein
Der Stadtrat von Lörrach wird am 28. April 2026 über eine überarbeitete Sperrgebietsverordnung abstimmen, die ab dem nächsten Jahr schärfere Vorschriften für die Prostitution vorsieht. Ziel der Änderungen ist es, klarere rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und gleichzeitig bestimmte Gebiete zu schützen.
Die aktualisierten Regelungen entstanden in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg. Künftig wird Straßenstrich im gesamten Stadtgebiet verboten sein. Dagegen bleiben Besuchsprostitution – bei der Kunden private Wohnungen aufsuchen – größtenteils erlaubt, könnte aber strengeren Kontrollen unterliegen.
Bordelle und ähnliche Betriebe werden in 20 ausgewiesenen Gewerbegebieten untersagt. Nur in zwei speziell festgelegten Industriegebieten bleiben solche Einrichtungen weiterhin zulässig. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, werden von der Verordnung jedoch nicht direkt erfasst.
Aktuell liegen in Lörrach keine Anträge für neue Bordelle vor. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Staatsanzeiger veröffentlicht wird.
Die überarbeitete Regelung soll Rechtssicherheit mit dem Schutz sensibler Standorte in Einklang bringen. Nach ihrer Verabschiedung wird sie maßgeblich bestimmen, wo prostituitionsbezogene Aktivitäten in Lörrach stattfinden dürfen. Die neuen Vorschriften gelten, sobald sie im offiziellen Landesregister eingetragen sind.






