25 April 2026, 12:31

Kunstprotest in Osnabrück: Razzia bei Aktivisten nach Skulpturen-Aktion gegen Pistorius

Ein Plakat, das eine gewalttätige Konfrontation zwischen Randalierern und Miliz in New York City zeigt, mit bewaffneten Personen am Boden, Gebäuden im Hintergrund und Rauch, der aus den Gebäuden aufsteigt, sowie dem Text "New York - Der Kampf zwischen Randalierern und Miliz" unten.

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Zwei Aktivisten, Ruben G. und Franziska F., werden beschuldigt, eine öffentliche Skulptur im Fluss Hase verändert zu haben. Die Razzia erfolgte im Zuge von Vorwürfen wegen Sachbeschädigung, übler Nachrede und Beleidigung im Zusammenhang mit ihrer Demonstration.

Bei der Aktion hatten die beiden Aktivisten eine Statue mit einer Maske versehen, die an Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius erinnerte. Zudem brachten sie eine Gipserektion an der Figur an. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die Kette eines Floßes durchtrennt zu haben, um an die Skulptur zu gelangen – ein Vorfall, der nun zusätzlich nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs geprüft wird.

Während der zweistündigen Durchsuchung beschlagnahmten die Beamten einen Laptop, einen USB-Stick, Kleidungsstücke sowie ein Kanupaddel. Das Verteidigungsministerium bestätigte später, Pistorius sei über den Vorfall informiert worden, betonte jedoch die Bedeutung der Meinungsfreiheit als demokratisches Grundprinzip.

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G. und F. haben inzwischen Beschwerde eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Öffentlich erklärten sie, sie begrüßten einen Prozess, da sie darin eine Gelegenheit sähen, ihre antimilitaristische Botschaft zu verstärken. Bei einer Verurteilung wegen Beleidigung oder übler Nachrede drohen ihnen mindestens drei Monate Haft.

Die Ermittlungen laufen noch; die Behörden werten die bei der Razzia sichergestellten Beweismittel aus. Der Fall und das mögliche Verfahren werfen Fragen zum Spannungsfeld zwischen Protest und strafrechtlicher Verantwortung auf. Die Aktivisten warten nun auf weitere Entwicklungen, während die Staatsanwaltschaft ihre Anklage vorbereitet. Sollte es zu einem Prozess kommen, könnte dieser nicht nur die Aktion selbst, sondern auch die rechtlichen Grenzen der freien Meinungsäußerung in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.

Quelle