20 April 2026, 22:11

Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einnahmeverluste von 70 Prozent

Schwarze und weiße Notenblätter für Johann Sebastian Bachs Sinfonie Nr. 4 in G-Dur, Op. 63, mit einem Stempel in der rechten unteren Ecke, der "Di-Arezzo Co UK" lautet.

Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einnahmeverluste von 70 Prozent

Der Komponist Peter Ruzicka geht rechtlich gegen die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, vor. Er wirft dem Verband vor, dass dessen geplante Reformen die Einnahmen von Komponisten um 70 Prozent kürzen und gegen Antidiskriminierungsgesetze verstoßen würden. Im Mittelpunkt des Streits steht eine für Mai 2026 anberaumte Abstimmung, die Ruzicka mit einer dringlichen Beschwerde beim Bundeskartellamt zu stoppen versucht.

Ruzicka hat offiziell Beschwerde eingelegt, um die Reformpläne der GEMA zu blockieren. Seine Argumentation: Die Änderungen seien nicht ausreichend begründet und würden die Existenzgrundlage von Komponisten dauerhaft gefährden. Nach seinen Berechnungen könnten die Reformen die durchschnittlichen Jahreseinnahmen aus Tantiemen um 70 Prozent schmälern – mit der Folge, dass vor allem jüngere Komponisten kaum noch ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten.

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Die umstrittene Abstimmung ist für die GEMA-Mitgliederversammlung am 6. und 7. Mai 2026 vorgesehen. Ruzicka drängt auf ein sofortiges Missbrauchsverfahren sowie einstweilige Maßnahmen, um die Abstimmung auszusetzen. Er warnt, dass sinkende Tantiemen zudem aufstrebenden Komponisten ihr Stimmrecht in der Versammlung entziehen könnten.

Seine Vorwürfe stützen sich auf Daten des Deutschen Komponistenverbandes sowie auf interne Unterlagen der GEMA selbst. Ruzicka betont, dass die Reformen das Überleben der ernsten Musik bedrohten, da Komponisten unter den neuen finanziellen Bedingungen ihre Arbeit kaum noch aufrechterhalten könnten.

Über den Ausgang des Rechtsstreits entscheidet nun das Bundeskartellamt. Sollte Ruzicka Erfolg haben, könnte die Abstimmung über die GEMA-Reformen verschoben oder sogar abgesagt werden. Das Ergebnis wird zeigen, ob die geplanten Änderungen umgesetzt werden – oder einer weiteren Prüfung unterzogen werden müssen.

Quelle