30 March 2026, 12:14

Klinik verschreibt Medikament für toten Patienten – Gericht ordnet Rückzahlung an

Plakat mit der Aufschrift "$160 Milliarden Einsparungen für Steuerzahler durch Verhandlung von niedrigeren Arzneimittelpreisen durch Medicare" mit einem Logo.

Klinik verschreibt Medikament für toten Patienten – Gericht ordnet Rückzahlung an

Bayerische Krebsklinik verschreibt Medikament für verstorbenen Patienten – Gericht entscheidet über Rückerstattung

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Eine bayerische Krebsklinik hatte einem verstorbenen Patienten ein Medikament verschrieben, was zu einem Rechtsstreit über die Kostenerstattung führte. Das Rezept für Pamorelin, ein Wirkstoff zur Behandlung von Prostatakrebs, wurde erst 17 Tage nach dem Tod des Patienten eingelöst. Das Sozialgericht München erklärte die Verordnung später für ungültig und verurteilte die Klinik zur Rückzahlung der Kosten.

Der Fall nahm seinen Lauf, als die Klinik das Rezept ausstellte, ohne zu wissen, dass der Patient bereits verstorben war. Die Krankenkasse entdeckte den Fehler und forderte eine Prüfung. Zudem verlangte sie die Erstattung der 489,52 Euro, die das Medikament gekostet hatte.

Das Gericht urteilte, dass die Verordnung rechtlich unwirksam war, da der Patient zum Zeitpunkt der Einlösung keinen Anspruch mehr auf Leistungen hatte. Die Richter betonten, dass ein Arzt – selbst ohne Verschulden – nach dem Tod eines Patienten keine Abrechnung für Behandlungen vornehmen dürfe. Gleichzeitig wiesen sie darauf hin, dass eine bessere Praxisorganisation den Fehler hätte verhindern können.

In seiner Begründung erkannte das Gericht zwar den wirtschaftlichen Druck an, unter dem Onkologen stehen, forderte aber strengere Kontrollen. Als mögliche Lösung schlug es vor, künftige Fehler durch schnellere Meldungen über die elektronische Patientenakte (ePA) zu vermeiden. Das 2021 eingeführte System soll zwar den Austausch von Behandlungsdaten – etwa zu Therapieverläufen – verbessern, doch seine Nutzung bleibt gering. Bisher gibt es keine klaren Belege dafür, dass es Rezeptfehler in bayerischen Krebszentren verringert hat.

Die Klinik wurde schließlich zur vollständigen Rückerstattung verurteilt, was die rechtliche Pflicht unterstreicht, vor der Verschreibung den Status des Patienten zu überprüfen.

Präzedenzfall für Haftung bei Rezeptfehlern nach Patiententod Das Urteil setzt einen Präzedenzfall für die Verantwortung bei Verordnungen für verstorbene Patienten. Es betont die Bedeutung einer zeitnahen Dokumentation und besseren Kommunikation zwischen den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Gleichzeitig zeigt der Fall die anhaltenden Herausforderungen bei der Einführung digitaler Systeme wie der ePA, um ähnliche Fehler künftig zu verhindern.

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