Hagenbad verschärft Sicherheitsregeln nach tödlichen Kinderunfällen im Westfalenbad
Leopold BeerHagenbad verschärft Sicherheitsregeln nach tödlichen Kinderunfällen im Westfalenbad
Hagenbad GmbH führt ab dem 1. April verschärfte Sicherheitsregeln für seine Bäder ein. Die Änderungen erfolgen nach zwei Ertrinkungsunfällen mit kleinen Kindern im Westfalenbad in den vergangenen zwei Jahren. Die neuen Maßnahmen sollen ähnliche Vorfälle künftig verhindern.
Kernpunkt der aktualisierten Vorschriften: Kinder unter zehn Jahren dürfen das Westfalenbad oder Hagens Freibäder nur noch in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Aufsichtsperson besuchen. Jede erwachsene Begleitperson darf dabei höchstens zwei Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig beaufsichtigen. Zudem ist es Kindern unter 14 Jahren ohne das Bronze-Schwimmabzeichen künftig nicht mehr gestattet, die Bäder allein zu betreten. Das Personal wird stichprobenartig die Einhaltung der neuen Regeln überprüfen.
Zusätzlich startet das Unternehmen eine Sicherheitskampagne, die unter anderem thematische Aktionstage umfasst. Dabei sollen Familien über Gefahren im und am Wasser sowie über Notfallmaßnahmen aufgeklärt werden. Anlass für die Initiative sind zwei tragische Vorfälle: Ein fünfjähriges Mädchen und ein siebenjähriger Junge ertranken in den letzten zwei Jahren bei getrennten Unfällen im Hallenbad des Westfalenbads.
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit bietet das Westfalenbad 12 Einführungskurse zur Wassergewöhnung für Kleinkinder an. Darüber hinaus stehen 35 Schwimmkurse auf dem Programm – von Anfängern bis zum Silber-Schwimmabzeichen. Ziel ist es, die Schwimmfähigkeiten und das Selbstvertrauen der Kinder im Wasser zu stärken.
Die neuen Regeln und Aufklärungsprogramme treten am 1. April in Kraft. Die Hagenbad GmbH hofft, damit die Risiken für junge Schwimmer zu verringern und die Sicherheit nachhaltig zu erhöhen. Familien werden aufgefordert, an den Schulungen teilzunehmen und die aktualisierten Richtlinien zu beachten.






