Gericht stoppt Apotheken-Kooperationen mit Online-Plattformen für verschreibungspflichtige Medikamente
Leopold BeerGericht stoppt Apotheken-Kooperationen mit Online-Plattformen für verschreibungspflichtige Medikamente
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat Bedenken hinsichtlich der Zusammenarbeit von Apotheken mit digitalen Plattformen aufgeworfen. Das Landgericht Berlin II entschied, dass Apotheken rechtliche Konsequenzen drohen, wenn sie mit Diensten kooperieren, die die Entscheidungen von Patientinnen und Patienten beeinflussen. Die Entscheidung unterstreicht die anhaltenden Probleme mit unzulässiger Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente – darunter auch medizinisches Cannabis.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Online-Plattform DoktorABC, die es Patientinnen und Patienten ermöglicht, verschreibungspflichtige Arzneimittel auszuwählen, bevor sie eine Apotheke aufsuchen. Das Gericht urteilte, dass dieses Geschäftsmodell gegen Werberegeln verstößt – selbst wenn die Apotheke die Plattform nicht selbst betreibt. Nach deutschem Recht dürfen Apotheken nicht mit Diensten zusammenarbeiten, die Patientinnen und Patienten gezielt zu bestimmten Anbietern lenken, da dies die freie Wahl untergräbt.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits klargestellt, dass Werbeverbote für alle verschreibungspflichtigen Medikamente gelten – unabhängig davon, ob konkrete Produktnamen oder Kategorien genannt werden. Dazu zählen auch Werbemaßnahmen, die sich auf bestimmte Krankheitsbilder richten. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), die Aufsichtsbehörde für Apotheken in Deutschland, betonte, dass Apotheken auch dann für Verstöße haftbar gemacht werden können, wenn Drittanbieter die Werbung schalten.
Als Reaktion kündigte die AKNR an, das Urteil zu prüfen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Ziel ist es, gegen illegale Geschäftsmodelle vorzugehen, die Schlupflöcher in der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ausnutzen.
Das Urteil verschärft die strengen Vorgaben für die Zusammenarbeit von Apotheken mit digitalen Dienstleistern. Jede Plattform, die – direkt oder indirekt – verschreibungspflichtige Medikamente bewirbt, birgt nun ein rechtliches Risiko. Apotheken müssen die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, andernfalls drohen ihnen nach geltendem Recht mögliche Sanktionen.






