05 April 2026, 00:47

Gericht sichert afghanischem Asylbewerber Leistungen trotz abgelehntem Antrag zu

Eine detaillierte Karte von Dublin, Irland, mit Straßen, Parks, Sehenswürdigkeiten und einem Logo.

Gericht sichert afghanischem Asylbewerber Leistungen trotz abgelehntem Antrag zu

Ein afghanischer Asylbewerber in Deutschland hat vor Gericht eine vorläufige Entscheidung erstritten, die ihm trotz abgelehntem Asylantrag Leistungen zusichert. Die Richter entschieden, nachdem die Behörden ihm die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verweigert hatten. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen um Asylregeln und Abschiebepraktiken innerhalb der EU.

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Der 1996 geborene Mann reiste im April 2024 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Sein Gesuch wurde als unzulässig abgelehnt, und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ordnete seine Abschiebung nach Polen gemäß der Dublin-Verordnung an. Die Vollstreckung scheiterte jedoch, da der Mann nicht auffindbar war.

Die polnische Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk, der seit Ende 2023 im Amt ist, lehnt Dublin-Überstellungen konsequent ab. Im Oktober 2024 erklärte Tusk öffentlich, keine Asylsuchenden zurückzunehmen, und verwies auf Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der Krise an der belarussischen Grenze. Innenminister Mariusz Kamiński bekräftigte diese Haltung im Januar 2025 und kündigte an, bis zur Verbesserung der Grenzsicherheit keine Rückführungen zu akzeptieren – eine Position, die Polen auch in den EU-Verhandlungen 2026 beibehielt.

Der Asylbewerber klagte gegen den Leistungsentzug mit der Begründung, dieser verletze seine Menschenwürde, da eine freiwillige Ausreise nach den Dublin-Regeln praktisch undurchführbar sei. Das Sozialgericht (SG) Niedersachsen-Bremen gab ihm recht und urteilte, dass ein Leistungsausschluss nach aktuellem Verfassungs- und Europarecht nicht durchsetzbar sei. Das Gericht verwies darauf, dass Dublin-III-Abschiebungen in der Regel erzwungen und nicht freiwillig erfolgen. Die Behörden wurden angewiesen, vorläufig Leistungen zu gewähren.

Der Fall berührt grundsätzliche Fragen zur EU-Aufnahmerichtlinie, insbesondere ob Asylsuchende Anspruch auf ein Mindestmaß an Lebensstandards haben, wenn eine Abschiebung nicht vollziehbar ist.

Die Entscheidung des SG ermöglicht dem Mann vorläufig den Bezug von Leistungen, während die rechtliche Debatte andauert. Sie unterstreicht die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Dublin-Überstellungen, wenn Zielstaaten die Zusammenarbeit verweigern. Das Urteil könnte weitere Diskussionen auf EU-Ebene über die Rechte von Asylsuchenden und die praktischen Grenzen von Abschiebepolitik anstoßen.

AKTUALISIERUNG

German Court Orders Immediate Visas for Afghan Family Stranded for Two Years!

Germany's highest court has mandated urgent entry visas for an Afghan ex-judge and family after a two-year legal battle. The ruling compels the government to finalise visas within days for the family stranded in Pakistan. This marks an escalation of judicial pressure on asylum policies, building on earlier rulings that protected Afghan asylum seekers' rights.