01 May 2026, 12:14

EU-Resolution stärkt Schutz vor sexualisierter Gewalt mit *"Ja-heißt-Ja"-Standard

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschlechtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

EU-Resolution stärkt Schutz vor sexualisierter Gewalt mit *"Ja-heißt-Ja"-Standard

Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution zur Unterstützung des "Ja-heißt-Ja"-Standards für sexuelle Einwilligung verabschiedet. Dieser Schritt folgt auf jahrelange Debatten darüber, wie Opfer sexualisierter Gewalt am besten geschützt werden können. Die Entscheidung fällt zu einer Zeit, in der mehrere EU-Länder ähnliche Gesetze bereits eingeführt haben oder prüfen.

Das "Nein-heißt-Nein"-Prinzip wurde in Deutschland 2016 verankert und machte sexuelle Handlungen gegen den deutlich geäußerten Willen einer Person strafbar. Obwohl dies als Fortschritt galt, kritisierten Expert:innen, dass die Regelung nicht weit genug gehe, um Betroffene ausreichend zu schützen. Seither setzen sich Fachleute für das strengere "Ja-heißt-Ja"-Modell ein, bei dem nur eine ausdrückliche Zustimmung als Einwilligung gilt.

Der jüngste Fall von Gisele Pelidot hat die Bemühungen der EU beschleunigt, die Einwilligungsgesetze zu reformieren. Nach der neuen Resolution können Schweigen oder passives Verhalten – wie mangelnde Begeisterung oder subtiler Widerstand – künftig als Nichteinwilligung gewertet werden. Diese Änderung soll rechtliche Grauzonen schließen, die Opfer bisher schutzlos ließen.

Länder wie Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich haben bereits "Ja-heißt-Ja"-Regelungen eingeführt oder stehen kurz davor. Die EU-Resolution ist zwar vorerst symbolisch, könnte aber langfristig verbindlich werden. Ihr Ziel ist ein einheitlicher europäischer Standard für Einwilligung, der Betroffenen sexualisierter Gewalt besseren Schutz bietet.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Resolution markiert einen deutlichen Wandel in der Definition von Einwilligung im europäischen Recht. Indem sie eine explizite Zustimmung verlangt, beseitigt sie Interpretationsspielräume in Fällen sexualisierter Gewalt. Bei vollständiger Umsetzung würde der neue Standard in allen EU-Mitgliedstaaten strengere rechtliche Schutzmechanismen für Opfer schaffen.

Quelle