EU-Reform des Emissionshandels: Kompromiss für Chemieindustrie und Klimaziele
Heinz-Peter SödingEU-Reform des Emissionshandels: Kompromiss für Chemieindustrie und Klimaziele
Die Europäische Union wird in dieser Woche zentrale Reformen ihres Emissionshandelsystems (EU-ETS) vorstellen. Beamte haben Signal gegeben, dass es für die chemische Industrie Spielräume geben soll, während gleichzeitig dauerhafte Änderungen bei den Regeln für CO₂-Zertifikate umgesetzt werden.
Die für Mittwoch erwarteten Vorschläge sind das Ergebnis monatelanger Debatten darüber, wie Klimaziele mit den Belangen der Industrie in Einklang gebracht werden können. Evonik-Chef Christian Kullmann hatte zuvor radikale Änderungen gefordert und sogar vorgeschlagen, das ETS abzuschaffen oder grundlegend umzugestalten. Kürzlich revidierte er jedoch seine Position: In einem gemeinsam mit dem EU-Abgeordneten Peter Liese verfassten Gastbeitrag für das Handelsblatt plädierten beide für einen pragmatischen Kompromiss bei der Reform.
Die anstehenden Pläne der EU sehen unter anderem ein dauerhaftes Ende für die Streichung von Zertifikaten im Marktstabilitätsreserve (MSR) vor. Damit soll die Preisentwicklung für CO₂ stabilisiert und gleichzeitig der Druck auf energieintensive Branchen verringert werden. Die chemische Industrie erhält insbesondere angepasste Benchmarks, um sich besser an die verschärften Emissionsvorgaben anpassen zu können.
Die Reformen stellen einen Mittelweg zwischen Umweltzielen und den Bedürfnissen von Unternehmen dar, die mit hohen Compliance-Kosten konfrontiert sind. Branchenvertreter hatten gewarnt, dass zu starre Regeln die Wettbewerbsfähigkeit untergraben könnten, ohne im Gegenzug proportionale Klimavorteile zu bringen.
Der überarbeitete ETS-Rahmen fixiert die Änderungen am MSR und führt maßgeschneiderte Benchmarks für Chemieproduzenten ein. Diese Anpassungen spiegeln die laufenden Verhandlungen zwischen Politik und Wirtschaft wider.
Die Vorschläge der Europäischen Kommission müssen nun von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament weiter beraten werden, bevor sie in Kraft treten können.






