22 April 2026, 20:14

Ermittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – Streit um Meinungsfreiheit

Eine Gruppe von Menschen, die um einen Tisch sitzen und Papiere und Gegenstände haben, einer hölt ein Papier, mit dem Text 'Libel Hunters on the Look Out, or Daily Examiners of the Liberty of the Press' unten.

Ermittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – Streit um Meinungsfreiheit

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Beiträge, die Müller auf X (ehemals Twitter) über Hamado Dipama, einen professionellen Antidiskriminierungsberater, veröffentlicht hatte. Müller war nach Kritik an Dipamas Online-Aktivitäten und dessen Flüchtlingsstatus rechtlich belangt worden.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Streit begann mit Müllers erstem Beitrag, in dem er auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post der Gruppe Afrokratie hinwies. In dem ursprünglichen Post waren weiße Menschen als Neandertaler bezeichnet worden. Ein zweiter Beitrag stellte die Frage, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er plane, 2025 nach Burkina Faso zurückzukehren.

Dipama, der 2002 als Gegner des damaligen burkinischen Machthabers Blaise Compaoré aus München floh, arbeitet seitdem als Antidiskriminierungsberater. Als Reaktion auf Müllers Beiträge leitete er rechtliche Schritte ein, woraufhin Müller sich von der Kanzlei Hoecker verteidigen ließ.

Müller bezeichnete die Ermittlungen als emotional belastend und kritisierte, was er als Ungleichgewicht der rechtlichen Lasten zwischen Anklägern und Angeklagten empfand. Zudem warf er Dipama vor, juristische Klagen zur Austragung persönlicher Konflikte zu nutzen, und verwies auf ähnliche Fälle gegen andere Medien. Um seine Prozesskosten zu decken, startete Müller eine Notfall-Spendenkampagne, die 15.000 Euro einbrachte.

Mit der Einstellung des Verfahrens begrüßt Müller nun die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Damit sind keine weiteren rechtlichen Konsequenzen wegen seiner Beiträge über Dipama zu erwarten. Die Einstellung des Verfahrens folgt auf eine öffentliche Debatte über Meinungsfreiheit und den Einsatz rechtlicher Mittel in Auseinandersetzungen mit Personen des öffentlichen Lebens.

Quelle