21 March 2026, 08:12

Bundesregierung weigert sich trotz Warnungen – Asylabweisungen bleiben umstrittene Praxis

Offenes Buch mit handgeschriebener Schrift auf altem Papier, das Wasserzeichen aufweist, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland.

Bundesregierung weigert sich trotz Warnungen – Asylabweisungen bleiben umstrittene Praxis

Bundesinnenministerium setzt umstrittene Praxis der Asylabweisungen an der Grenze fort

Trotz interner Warnungen treibt das deutsche Innenministerium seit Mai 2025 die umstrittene Politik voran, Schutzsuchende an der Grenze abzuweisen. Über 1.300 Seiten interner Dokumente belegen nun tiefgreifende Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und der Risiken dieses Vorgehens.

Anfang 2025 unterzeichnete Innenminister Alexander Dobrindt eine Weisung, die Grenzbeamten erlaubt, Asylbewerber abzuweisen. Seither werden monatlich durchschnittlich 113 Schutzsuchende zurückgewiesen. Doch weder ein Bundesland noch eine lokale Behörde konnte bisher nachweisen, dass eine extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit besteht – die rechtliche Grundlage, die für solche Ablehnungen erforderlich wäre.

Die eigene Abteilung B 2 des Ministeriums äußerte schwere Vorbehalte und bezeichnete die Praxis als "höchst problematisch" und "rechtlich nicht haltbar nach EU-Recht". Beamte wiesen darauf hin, dass noch nie ein EU-Land vor dem Europäischen Gerichtshof mit einer solchen Begründung Asylsuchende erfolgreich abweisen konnte. Zudem warnten sie, dass eine mögliche Klage mindestens neun Monate dauern könnte, bis eine Entscheidung fällt – und die Maßnahme bis dahin in Kraft bliebe.

Interne Bewertungen bestätigten zudem, dass es keine Daten gibt, die eine Krise in den Bereichen Wohnraum, Integration, Kinderbetreuung, Schulen, Gesundheitsversorgung oder Polizeiarbeit belegen. Dennoch hält das Ministerium an der Praxis fest – trotz fehlender Belege und hoher rechtlicher Risiken.

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Die Dokumente zeigen: Die Abweisungen an der Grenze entbehren sowohl einer rechtlichen Grundlage als auch einer sachlichen Rechtfertigung. Ohne Nachweis einer schweren Bedrohung der öffentlichen Ordnung bleibt die Politik anfällig für juristische Schritte. Die eigenen Experten des Ministeriums haben die Risiken wiederholt aufgezeigt – doch die Praxis wird fortgesetzt.

Quelle