25 March 2026, 04:12

Berliner Buchhandlung klagt gegen Extremismus-Vorwürfe des Kulturstaatsministers

Ein blaues Gesetzbuch mit einer goldenen Krone auf dem Cover, auf einem weißen Hintergrund.

Berliner Buchhandlung klagt gegen Extremismus-Vorwürfe des Kulturstaatsministers

Eine Berliner Buchhandlung wehrt sich gegen Vorwürfe von Deutschlands Kulturstaatsminister. "Zur schwankenden Weltkugel", ein linkes Fachgeschäft in Prenzlauer Berg, hat beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag eingereicht, um zu verhindern, dass Wolfram Weimer die Betreiber als "politische Extremisten" bezeichnet. Der Streit entbrannte, nachdem der Laden von der Shortlist für den Deutschen Buchhandlungspreis gestrichen worden war – angeblich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.

Auslöser des Konflikts war die Entscheidung von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, "Zur schwankenden Weltkugel" von der renommierten Auszeichnung auszuschließen. Als Begründung führte er "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" an. In einem Interview mit der "Zeit" erklärte Weimer später: "Der Staat kann keine Preise an politische Extremisten vergeben", wenn es um öffentliche Gelder gehe.

Die Buchhandlung, 2002 vom Kollektiv "Schwarze Risse" gegründet, spezialisiert sich auf linke Politik, Philosophie und Belletristik. Nach einer Umbenennung 2012 entwickelte sie sich zu einem zentralen Ort der Berliner Linkskultur. Nach Weimers Äußerungen forderten die Betreiber eine Unterlassungserklärung – doch der Minister lehnte ab.

Daraufhin reichte der Buchladen einen Eilantrag (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26) beim Berliner Verwaltungsgericht ein. Ziel ist es, Weimer und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur zu untersagen, die Extremismus-Vorwürfe zu wiederholen. Ein Sprecher des Ministers verteidigte später Weimers Äußerungsrecht mit dem Argument, Regierungsmitglieder müssten in solchen Fragen Meinungsfreiheit genießen.

Der Fall erhält Unterstützung von Verlagen wie "Werkstatt Verlagsauslieferung" und "Dietz Verlag" sowie Proteste aus dem Buchhandel. Wann das Gericht entscheiden wird, bleibt jedoch unklar.

Im Kern geht es um die Frage, ob Weimers Aussagen berechtigt oder ehrverletzend waren. Ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts könnte präjudiziell wirken für künftige Auseinandersetzungen darüber, wie staatliche Vertreter Organisationen bewerten dürfen. Bis dahin führt die Buchhandlung ihren Betrieb fort – in Erwartung des Ausgangs des Eilverfahrens.

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