AfD scheitert mit Wahlbeschwerde gegen Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße
Serpil KranzAfD scheitert mit Wahlbeschwerde gegen Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße
Der Kreistag Spree-Neiße hat eine Wahlbeschwerde der AfD gegen die Stichwahl um das Amt des Landrats zurückgewiesen. Die Entscheidung folgt auf ein knappes Rennen im März, bei dem der CDU-Kandidat Martin Heusler die AfD-Bewerberin Christine Beyer nur knapp schlug. Die AfD hatte zwar mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung angemahnt, konnte jedoch keine ausreichenden Beweise vorlegen.
Die Stichwahl fand am 22. März statt, wobei Heusler 51,5 Prozent der Stimmen auf sich vereinte, während Beyer auf 48,5 Prozent kam. Dabei zeigte sich ein deutlicher Unterschied zwischen den vor Ort abgegebenen und den Briefwahlstimmen: Beyer erhielt 54,1 Prozent der Stimmen an den Wahlurnen, während Heusler bei den Briefwählern mit 70,6 Prozent klar dominierte.
Der AfD-Kreisverband Spree-Neiße argumentierte, die hohe Zahl angeforderter, aber nicht zurückgesandter Wahlunterlagen deute auf mögliche Probleme hin. Zudem sei die große Diskrepanz zwischen den Ergebnissen der Präsenz- und Briefwahl verdächtig. Der Kreiswahlleiter wies diese Vorwürfe jedoch als unbelegt zurück.
In der Kreistagssitzung stimmte eine Mehrheit der Vertreter gegen den Einspruch der AfD und bestätigte damit Heuslers Sieg. Der Wahlleiter betonte, dass Einwände gegen eine Wahl nur bei Vorlage ernsthafter Beweise zu einer Annullierung führen könnten. Die Argumente der AfD reichten nicht aus, um einen Rechtsverstoß nachzuweisen.
Der Partei bleibt noch die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Mit dem Beschluss des Kreistags bleibt Heuslers Wahl zum Landrat endgültig bestehen. Die AfD scheiterte mit ihrer Klage, da es an sachlichen Belegen für ihre Behauptungen mangelte. Ohne ein Eingreifen des Gerichts wird das Wahlergebnis nicht mehr geändert.






